Schonstrecke ab Saisonanfang bis zum 1. August 2026: Gewässerabschnitt vom E-Werk bis zu Faupels Mühle (beidseitig). Diese Strecke bleibt bis zum 01. August 2026 geschont und ist in diesem Zeitraum nur für Gemeinschaftsangeln des Vereins freigegeben.
Schonstrecke ab 01.08. bis Saisonende jeden Jahres: Die alte Diemel vom Trommelwehr bis zum Einlauf in die Diemel.
Abgabe der Fangkalender
Bitte reichen Sie Ihre Fangkalender bis zum 15.01. des Folgejahres beim Vorstand ein. Nicht abgegebene Fangkalener führen zur Nichtverlängerung des Erlaubnisscheins.